Diätologie in 1020 Wien

Was ist Diätologie?

Die Diätologie ist eine wissenschaftliche Disziplin, die sich der Förderung der Gesundheit und der Prävention und Behandlung von Erkrankungen mithilfe und über die Ernährung widmet.

Diätolog*innen sind für das Ernährungsmanagement von gesunden und kranken Personen zuständig. Es handelt sich um einen gesetzlich anerkannten Gesundheitsberuf. Das bedeutet, dass Diätolog*innen, neben Ärzt*innen, als einzige im Ernährungsbereich tätige Berufsgruppe Ernährungstherapien planen, durchführen und überprüfen dürfen – während Ernährungsberater*innen, Ernährungscoaches und andere im Bereich der Ernährung tätige Berufsgruppen ausschließlich gesunde Menschen zu ihrer Ernährung beraten dürfen, übernehmen Diätolog*innen die ernährungsmedizinische Betreuung gesunder wie auch kranker Personen.

Diätolog*nnen zählen zur Gruppe der Gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs (MTD). Das Berufsbild, die Ausbildung und Tätigkeit sind im MTD-Gesetz (BGBl. Nr. 460/1992) geregelt.

Anwendungsbereiche der Diätologie

Beim Begriff ”Diätologie” denken viele zunächst an Themen wie ”Diät” oder ”Abnehmen”. Das ist im Grunde auch richtig – Gewichtsmanagement ist ein wichtiger Aufgabenbereich des Berufs. Doch abseits davon können eine diätologische Beratung und Therapie noch in sehr vielen anderen Fällen sinnvoll und wichtig sein.

Anwendungsbereiche der Diätologie sind unter anderem:

  • Adipositas
  • Allergien
  • Diabetes mellitus
  • Essstörungen wie z. B.  Magersucht, Ess-Brech-Sucht, Binge Eating Disorder
  • Fettstoffwechselstörungen (z. B. erhöhte Cholesterinwerte)
  • Lebererkrankungen (z. B. Fettleber)
  • Metabolisches Syndrom
  • Nahrungsmittelallergien, -unverträglichkeiten und -intoleranzen (z. B. Laktose, Fruktose)
  • Nierenerkrankungen
  • Neurologische Erkrankungen
  • Schilddrüsenerkrankungen
  • Schluckstörungen
  • Übergewicht oder Untergewicht
  • Verdauungsbeschwerden (z. B. Durchfall, Verstopfung, Sodbrennen, Völlegefühl)
  • Zöliakie

Darüber hinaus stellt Prävention (Vorbeugung) einen wesentlichen Tätigkeitsbereich von Diätolog*innen dar. Egal ob man allgemein Fragen zu ausgewogener Ernährung hat, ob man plant die eigene Ernährung Schritt für Schritt umzustellen oder wissen möchte, wie man mithilfe der Ernährung dazu beitragen kann bestimmten Erkrankungen vorzubeugen – Diätolog*innen sind bei diesen und anderen ernährungsbezogenen Anliegen die richtigen Ansprechpartner*innen.

Weiters beraten Diätolog*innen Menschen mit besonderen Anforderungen an die Ernährung, darunter Schwangere, (Extrem-)Sportler*innen, Veganer*innen und andere.

Das Angebot einer diätologischen Betreuung richtet sich an Erwachsene, Kinder und Jugendliche.

Ablauf einer diätologischen Betreuung

Zu Beginn steht eine ausführliche Anamnese. Hierbei werden verschiedenste Informationen erhoben, die für die spätere Ernährungsberatung wichtig sind, darunter z. B. relevante Körperparameter, wichtige Laborparameter, mögliche Beschwerden, Ernährungsgewohnheiten, kulinarische Vorlieben und Abneigungen, mögliche Unverträglichkeiten/Intoleranzen, Kochkenntnisse, Einkaufsmöglichkeiten, Lebensumstände und anderes.

Im nächsten Schritt werden der Ist-Zustand in Hinblick auf die Ernährung und die Ernährungsgewohnheiten besprochen und es werden gemeinsam realistische Ziele für die diätologische Betreuung definiert.

Die folgende diätologische Beratung umfasst eine Erläuterung der physiologischen Zusammenhänge zwischen dem Körper, der Ernährung und den jeweiligen Beschwerden/Problemen, wissenschaftlich fundierte Ernährungsempfehlungen basierend auf Befunden, individuellen Anforderungen, den festgelegten Zielen und den Ernährungsgewohnheiten sowie konkrete Speisenvorschläge und das ausführliche Eingehen auf Fragen.

Der genaue Ablauf einer diätologischen Behandlung hängt vom Ernährungsproblem, von den Beschwerden, Bedürfnissen, Zielen und anderen individuellen Faktoren ab. In vielen Fällen ist ein Einzeltermin ausreichend, in anderen sind Folgetermine von Vorteil, um die jeweiligen Ziele zu erreichen. In diesem Fall wird der Fortschritt von Termin zu Termin besprochen und erfasst. 

Folgende ”Instrumente” können im Rahmen einer diätologischen Betreuung zum Einsatz kommen:

  • Ausführliche Anamnese
  • Individuelle Ernährungsberatung
  • Erstellen individueller Ernährungskonzepte
  • Speiseplangestaltung
  • Rezeptberechnung
  • Erklärung von Nährwertangaben und anderen Informationen auf Lebensmitteln
  • Einkaufsberatung und Einkaufshilfe direkt im Supermarkt

Verordnung für eine diätologische Betreuung

Für die ernährungsmedizinische Betreuung von Personen mit einer Grunderkrankung (z. B. Diabetes mellitus, erhöhter Cholesterinspiegel, Bluthochdruck) ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Für die Beratung von gesunden Personen und Schwangeren sowie für die Beikostberatung bei gesunden Säuglingen ist keine ärztliche Zuweisung notwendig.

Ärztliche Zuweisung bei Vorliegen einer Grunderkrankung

Aktuelle Befunde (wenn vorhanden)

Ernährungsprotokoll
In einem Ernährungsprotokoll werden die Ernährungsgewohnheiten und etwaigen Beschwerden über einige Tage festgehalten. Ein solches Protokoll ist nicht notwendig, kann jedoch von Vorteil sein – es kann helfen, sich von Anfang an einen besseren Überblick über die Ernährungsgewohnheiten zu verschaffen. Eine entsprechende Vorlage kann im Vorfeld per E-Mail zugeschickt werden.

Behandlungszeit

Eine diätologische Erstberatung dauert 60 Minuten. Folgeberatungen dauern je nach Vereinbarung 30 oder 60 Minuten. Bei zu spätem Erscheinen zum Termin kann die versäumte Zeit nicht am Ende des Termins angehängt werden.

Terminvereinbarung

Die Terminvergabe erfolgt online über das Buchungssystem, per E-Mail (office@katharinabaran.at) oder telefonisch unter +43 660 46 39 222

Stornierungsbedingungen

Ein Termin, der nicht wahrgenommen werden kann muss mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail (office@katharinabaran.at) oder telefonisch unter +43 660 46 39 222 storniert werden. Anderenfalls wird ein Ausfallshonorar in voller Höhe verrechnet.

Kostenrückerstattung

  • Gesetzliche Krankenkassen: Für diätologische Beratungen gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen in Österreich derzeit noch keine Rückerstattung bzw. Teilrefundierung.
  • Private Zusatzversicherungen: Private Krankenversicherungen mit inkludiertem ambulanten Tarif übernehmen oftmals das gesamte Beratungshonorar. Für eine Rückerstattung müssen eine Bestätigung der zuweisenden Ärztin/des zuweisenden Arztes und die Rechnung für die diätologische Betreuung bei der privaten Zusatzversicherung eingereicht werden.
  • Gewerbetreibende und Neue Selbstständige – Gesundheitshunderter: Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) unterstützt diätologische Beratungen mit dem Gesundheitshunderter. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Website der SVS.

Folgende Therapeutin bietet Diätologie an: